In den Monaten Mai 2022 bis Juni 2023 sind für die Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro die Werte gemäß § 124b Z 395 EStG 1988 zusätzlich zu berücksichtigen.
Um den korrekten Jahresbetrag für Pendlerpauschale und Pendlereuro zu ermitteln, können Sie die Berechnungshilfe L 34a benutzen.
Pendlerrechner
Wichtiger Hinweis
Das Ergebnis des Pendlerrechners ist nicht als Fahrtempfehlung zu betrachten, sondern dient als Grundlage für die Inanspruchnahme des Pendlerpauschales und des Pendlereuros.
Basisdaten für Berechnung
Nutzungsbedingungen
Eine Nutzung des seitens Bundesministeriums für Finanzen angebotenen Pendlerrechners ist ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen zulässig. Durch Aufnahme der Nutzung wird die Geltung dieser Nutzungsbedingungen in ihrer jeweiligen Fassung akzeptiert.
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